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Beiträge: Kita Volksbegehren für unzulässug erklärt

geschrieben von: Redaktion am 26.08.2008, 15:13 Uhr
paperpress559 
Wir veröffentlichen nachfolgend die Erklärung des Senats, die Stellungnahmen der im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien, einen Kommentar von Ed Koch und eine Pressemitteilung der Träger des Volksbegehrens.
„Wegen des Eingriffs in das Budgetrecht des Parlaments hat der Senat in seiner Sit-zung am 26. August 2008 das Volksbegehren ‚Kitakinder + Bildung von Anfang an = Gewinn für Berlin’ als verfassungsrechtlich unzulässig abgelehnt“, teilte der Landes-pressedienst mit. Bildungssenator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner: „Dabei handelte es sich um keine inhaltliche Entscheidung zum Ausbau der Berliner Kitas, sondern ein-zig und allein um eine rechtliche Würdigung der Zulässigkeit des Begehrens in der eingereichten Form.“

Grundlage der Senatsentscheidung ist die rechtliche Prüfung der Senatsinnenverwal-tung.

„Ziel des Volksbegehrens ist die Änderung der §§ 4, 5, 7 und 11 des Kitaförderungs-gesetzes (KitaFöG). Mit diesen Änderungen soll der Anspruch auf einen Kita-Platz und der Betreuungsumfang in den Kitas ausgeweitet werden. Hierfür soll mehr päda-gogisches Fachpersonal eingestellt werden, so dass im Ergebnis mehr Betreuer pro Kind zur Verfügung stehen. Daneben soll dem Personal mehr Zeit für organisatori-sche Belange, die Vor- und Nachbereitung der Betreuung sowie die eigene Weiter-bildung eingeräumt werden. Nach Angaben der Trägerin des Volksbegehrens ist hierfür mit einer jährlichen Zusatzbelastung des Haushaltes in Höhe von ca. 95,9 Mil-lionen Euro zu rechnen. Nach Schätzung des Senats liegen die tatsächlichen Kosten bei voraussichtlich 166 Mio. €. Bei dieser Rechnung wird angenommen, dass etwa die Hälfte der bislang nicht betreuten Kinder künftig einen Kitaplatz in Anspruch nimmt. Sollten sogar 100 % der bisher nicht Betreuten einen Platz beanspruchen, würden die jährlichen Kosten auf 212 Mio. € steigen.

Nach der Verfassung von Berlin sind Volksbegehren ausgeschlossen, die gewichtige staatliche Einnahmen oder Ausgaben auslösen und damit den Haushalt des Landes wesentlich und nachhaltig beeinflussen. Entscheidend für die Unzulässigkeit ist, dass das Volksbegehren in Bezug auf die Personalausstattung in den Kitas gewichtige und unmittelbar wirkende finanzpolitische Entscheidungen zum Gegenstand hat. Diese Entscheidungen kann jedoch ausschließlich der Haushaltsgesetzgeber auch wegen seiner Pflicht, einen verfassungsgemäßen, ausgeglichenen Haushalt zu ver-abschieden, treffen. Wenn diesem Anspruch stattgegeben werden würde, müsste bei einem bestehenden Landeshaushalt eine Kürzung in anderen Bereichen erfolgen, z. B. in den Schulen, bei der Polizei, Feuerwehr und den Jugendämtern.

Darüber hinaus hätte der Gesetzentwurf zu § 11 KitaFöG Einfluss auf bestehende tarifvertragliche Regelungen der Angestellten in den Kindertagesstätten. Die dort festgelegten Regelungen zur Vor- und Nachbereitung sowie Fort- und Weiterbildung der pädagogischen Fachkräfte werden üblicherweise geregelt. Die vorgesehene Än-derung würde somit einen Eingriff in die Tarifautonomie bedeuten.“

Zur Entscheidung des Senats äußerten sich die im Abgeordnetenhausvertretenen Parteinen wie folgt:

Michael Müller (Vorsitzender der SPD-Fraktion): „Die Initiatoren und Unterstützer des Volksbegehrens setzen sich für gute Kitas in Berlin ein. Dieses Ansinnen ist rich-tig und steht in Übereinstimmung mit der Politik der Berliner SPD. Was im Bereich der Kindertagesstätten sinnvoll und finanzierbar ist, wird von der SPD gemacht. Des-halb sind bereits jetzt die Berliner Kitas in der Qualität und im quantitativen Angebot in Deutschland führend. Rund 750 Millionen Euro investiert Berlin jährlich in die früh-kindliche Bildung. Pro Kind mehr als die anderen Bundesländer.

Der Weg des Kita-Volksbegehrens ist jedoch falsch. Auch aus Sicht des Parlaments als Haushaltsgesetzgeber muss man zu dem Ergebnis kommen, dass dieses Volks-begehren einen immensen Eingriff in den Haushalt darstellt und die verfassungs-rechtliche Erheblichkeitsschwelle überschreitet. Nur eine seriöse Haushaltspolitik kann langfristig gute Bildungspolitik garantieren. Die Forderungen des Volksbegeh-rens könnten auf einen Schlag schlicht und ergreifend nicht finanziert werden, massi-ve Einschnitte in anderen wichtigen und notwendigen Bereichen wären erforderlich. Aus diesen Gründen ist es folgerichtig, dass der rot-rote Senat das Volksbegehren für rechtlich unzulässig erklärt hat.

Unabhängig vom Volksbegehren werden wir in den nächsten Jahren den einge-schlagenen Kurs halten und das Kitaangebot in Berlin schrittweise noch weiter verbessern. Während Qualität, Personalausstattung und quantitatives Angebot weiter steigen, sinken die Kosten für die Eltern. Selbstverständlich werden wir auch den laufenden Dialog mit den Initiatoren des Volksbegehrens, den Eltern und den Ki-taträgern fortführen und Maßnahmen besprechen.

Bereits beschlossen ist die Ausweitung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz, die auch vom Volksbegehren gefordert wird. Ab 2009 können alle Berliner Kinder im letz-ten Kitajahr ohne Bedarfsprüfung eine Kindertagesstätte sieben statt bisher fünf Stunden besuchen. 2010 und 2011 werden das vorletzte und das vorvorletzte Kita-jahr beitragsfrei.“

Emine Demirbüken-Wegner Jugend- und familienpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion): „Die Senatsinnenverwaltung hat das Volksbegehren zur besseren Kita-Betreuung in allen Punkten für unzulässig erklärt, weil ein Erfolg den Landeshaushalt mit rund 100 Millionen Euro jährlich belasten würde. Mit seiner Ablehnung zeigt der Senat sein wahres Gesicht in der Bildungspolitik.

Der Senat vergisst, dass er für das Betreuungsdesaster in den Kitas verantwortlich ist. Auf der einen Seite hat er seit Jahren im Kita-Bereich drastisch gekürzt, aber auf der anderen Seite den Kitas ständig neue Aufgaben übertragen. Bei einer Umset-zung des Kita-Volksbegehrens wäre endlich sichergestellt, dass die vorgenommenen Einsparungen über neue Personal- und Leitungsschlüssel, sowie neue Aufgaben, z.B. das Bildungsprogramm der Kitas, auch wirklich finanziert werden könnten.

Für ein Volksbegehren zur besseren Kita-Betreuung haben 66.181 Berlinerinnen und Berliner unterschrieben – erforderlich waren nur 20.000. Der Senat darf das überwäl-tigende Bürgervotum nicht einfach ignorieren und zur Tagesordnung übergehen. Wir erwarten daher, dass zumindest ein Teil der Forderungen umgesetzt werden. Der Senat wird in diesem Zusammenhang aufgefordert, umgehend Gespräche mit den Initiatoren zu führen."

Carola Bluhm (Fraktionsvorsitzende der Linkspartei): „66.000 Berlinerinnen und Ber-liner haben sich mit ihrer Unterschrift für das Volksbegehren und damit für eine bes-sere Betreuung in Kitas eingesetzt. Die umfangreiche Beteiligung bestätigt, dass die-ses durch die rot-rote Koalition ausdrücklich geförderte, erweiterte und erleichterte Instrument der direkten Demokratie aktiv und selbstbewusst genutzt wird. Dass damit immer auch eine Herausforderung an die politischen Entscheidungsträger verbunden ist, war und ist uns durchaus bewusst. Dazu stehen wir auch in diesem Fall.

Der Senat hat seine Verantwortung für die rechtliche Prüfung des Volksbegehrens wahrgenommen. Seine Einschätzung, dass es u.a. wegen des Umfangs und der Tragweite der mit dem Volksbegehren verbundenen Finanzentscheidungen unzuläs-sig ist, wird jetzt vermutlich das Landesverfassungsgericht beschäftigen. Wir finden es – auch mit Blick auf weitere Volksbegehren – richtig und geboten, hier verlässliche
Kriterien zu finden und Klarheit herzustellen.

Angebot und Ausstattung der Berliner Kitas sind bereits jetzt beispielgebend im Ver-gleich zu anderen Bundesländern. Dennoch werden wir mit Eltern, Koalitionspartner und Senat über einen Stufenplan verhandeln, wie bestimmte Punkte des Begehrens schrittweise umgesetzt werden können. Dazu zählen für uns insbesondere der Zu-gang zur Kita für alle Kinder sowie die Ausstattung und Qualität dieser Bildungsein-richtungen“.

Franziska Eichstädt-Bohlig (Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen): „Mit seiner Entscheidung, das Kita-Volksbegehren nicht zuzulassen, erteilt der rot-rote Senat nicht nur der direkten Demokratie eine Abfuhr, sondern auch den Berliner El-tern, die für eine bessere Bildungsqualität in den Kitas kämpfen.

Das Haushaltsargument als Ablehnungsgrund ist vorgeschoben. Offensichtlich meint
es Rot-Rot mit seiner Bildungspolitik nicht ernst. Denn bei dem Volksbegehren geht es nicht um überzogene Finanzerwartungen, sondern um max. knapp 100 Millionen Euro für die bessere Qualität der frühkindlichen Bildung. Schließlich wird auch Berlin Gelder aus dem Kinderförderungsgesetz vom Bund erhalten. Einen weiteren Teil der erforderlichen Mittel ließe sich ohne weiteres bereitstellen, wenn SPD und Linke auf den für 2010 und 2011 vorgesehenen Ausbau derKita-Beitragsbefreiung verzichten. Denn den Eltern geht in erster Linie um eine bessere Kita-Betreuung und nicht um Beiträge.“

Mirco Dragowski (Jugendpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion): „Das eigentliche Anliegen des Volksbegehrens ist die Qualitätsverbesserung der pädagogischen Ar-beit in den Kindertagesstätten. Anstatt sich an Formalitäten abzuarbeiten, täte der Senat gut daran, den Initiatoren des Kita-Volksbegehrens seine alternativen Vor-schläge zur dringend erforderlichen qualitativen Verbesserung der Bildung in den Kindertagesstätten vorzustellen. Doch dazu äußert sich der Senat mit keiner Silbe. Auch Rot-Rot scheint planlos. Statt über entstehende Mehrkosten zu lamentieren und dies zum entscheidenden Ablehnungsgrund zu stilisieren, sollte der Senat lieber darüber nachdenken, die richtigen Forderungen des Volksbegehrens für bessere Ki-tas umzusetzen. Dafür kann er den kostenlosen Kita-Besuch wieder abschaffen, der seinen Zweck, möglichst alle Kinder vor der Einschulung für den Kita-Besuch zu ge-winnen, ohnehin nicht erfüllt hat. Für gute Qualität sind viele Eltern auch bereit, zu bezahlen.“

Kommentar

Mir erscheint die Ablehnung der Zulassung des Volksbegehrens plausibel. Wenn die Initiatoren das jetzt vor dem Landesverfassungsgericht klären lassen wollen, ist das nicht nur ihr gutes Recht, sondern auch sinnvoll. Es schafft Rechtssicherheit. Volks-begehren können meines Erachtens nicht die Rechte des Parlaments dahingehend beschneiden, den beschlossenen Haushalt über Bord zu werfen. Wir haben eine re-präsentative Demokratie und sind mit diesem Modell bislang weitestgehend gut ge-fahren.

Aber verursachen nicht alle Volksbegehren und Volksentscheide letztlich Kosten? Ich meine nicht durch das Verfahren an sich, diese Kosten sind unausweichlich, ich mei-ne jene Kosten, die die Folge dieser Entscheidungen sind. Ob eine Offenhaltung des Flughafens Tempelhof letztlich teurer geworden wäre, als seine Schließung, warten wir aber mal ab.

Eines hat uns das Kita-Volksbegehren vorgerechnet. Es kostet etwa 200 Millionen Euro mehr, wenn alle Kinder eine Kita besuchen würden, die alle nur denkbaren qua-litativen Ansprüche beim Personal und der Ausstattung erfüllt. Dem Senat fällt in sei-ner Presseerklärung nichts Besseres als der Hinweis ein, dass „wenn diesem An-spruch stattgegeben werden würde“, woanders Kürzungen erfolgen müssten, und zwar „in den Schulen, bei der Polizei, Feuerwehr und den Jugendämtern“. Diese Auf-listung ist wirklich eine Unverschämtheit. Wie wäre es denn, wenn der Senat weniger Bauprojekte in den Sand setzte, Investoren nicht mit Schmerzensgelder beruhigen müsste und auch sonst hier und da kein Geld zum Fenster rausschmisse? Ich emp-fehle den jährlichen Rechnungshofbericht. Die Kultur wird überhaupt nicht mehr er-wähnt, seit der Regierungschef oberster Kulturschaffender der Stadt ist. Gibt es wirk-lich nur Kürzungspotentiale in den Schulen und Jugendämtern, bei der Polizei und Feuerwehr? Allein die Aufzählung dieser vier Bereiche erzeugt eine Verängstigung der Bevölkerung. Bloß nicht mehr Geld in die Kitas investieren, sonst könnte ja meine Wohnung abbrennen, bevor die Feuerwehr eintrifft.

Erreicht werden muss, dass möglichst viele Kinder vor Eintritt in die Schule eine Kita besuchen. Ich wäre sogar für eine Kitapflicht ab einem vertretbaren Alter. Es kann nicht sein, dass es Kinder gibt, die mit 5 ½ Jahren offenbar erstmals Worte in Deutsch hören. Gerade um die Familien muss sich der Senat kümmern, in denen nicht sichergestellt ist, dass die Kinder zu Hause die Sprache lernen, die sie in die-sem Land benötigen, um hier existieren zu können. Und damit meine ich, aus eige-ner Kraft heraus, mit Arbeit, und nicht mit der Inanspruchnahme der Sozialsysteme.

Der Senat soll gefälligst seine Hausaufgaben machen und zusehen wie er alle Kinder bis zum Eintritt ins Schulalter so günstig wie möglich in einer Kita unterbringt.

Ed Koch

„Mit Erstaunen hat der Träger des Volksbegehrens Kita zur Kenntnis nehmen müs-sen, dass der Senat von Berlin in seiner Kostenschätzung zu einer ganz anderen Investitionssumme gekommen ist. Die von Herrn Prof. Zöllner vorgestellten Zahlen in Höhe von 166 Millionen oder sogar 212 Millionen Euro, sind reine Phantasiezahlen und nicht nachvollziehbar dargestellt“, teilt der Träger des Volksbegehrens in einer Presseerklärung mit. Weiter heißt es: „Ganz offensichtlich benutzt der Senat dieses Zahlenspiel um das Volksbegehren zu stoppen und dem Budgetrecht der Parlamen-tarier vorzugreifen, da das Volksbegehren jetzt von vornherein abgelehnt wird und es so nicht zu einer Entscheidung im Parlament kommen kann.

Die Investitionssumme wird künstlich vom Senat hochgerechnet um die demokrati-sche Einflussnahme eines Volksbegehrens zu verhindern und um sich nicht inhaltlich positionieren zu müssen. Die von uns in dem Antrag zum Volksbegehren ermittelten Investitionen in Höhe von 96 Millionen Euro wurden von einem Träger von Kinderta-gesstätten und der Fraktion der Grünen des Abgeordnetenhauses bestätigt.

Die Androhung Prof. Zöllners, ein erfolgreiches Volksbegehren würde Kürzungen in anderen Etats verursachen, zeigt das Scheitern der Bildungspolitik des Berliner Se-nates. Diese Haltung macht deutlich, dass der fragwürdige Zustand der frühkindli-chen Bildung in Berlin zementiert ist und sich nicht am Bedarf orientieren will. Herr Prof. Zöllner behauptet, die Tarifautonomie sei bedroht. Es ist jedoch nicht vorstell-bar, dass eine derartige Verbesserung der personellen Rahmenbedingungen von den Verbänden abgelehnt wird, da sie diese selber fordern.

Die Träger des Volksbegehrens werden nun gezwungen, Klage gegen die Entschei-dung des Berliner Senats beim Verfassungsgerichtshof einzureichen, um die Zulas-sung des Antrages zu erreichen. Es stellt sich zusätzlich die Frage, warum wir nun verfassungsrechtliche Fragestellungen auf unsere Kosten klären müssen, obwohl das Verfahren des Volksbegehrens in einem Landesgesetz festgeschrieben steht. Andere Landesverfassungen z.B. in Mecklenburg Vorpommern, haben diese Aufga-be den Regierungen übertragen.

Unser Antrag wird inhaltlich nicht in Frage gestellt – dieses hat auch Prof. Zöllner wiederholt betont. Der Senat hätte die Möglichkeit gehabt, eine Änderung des Antra-ges mit uns zu erreichen. Stattdessen wurde uns heute mitgeteilt, dass Gespräche mit uns nicht vorstellbar seien. Dieses halten wir für einen klaren Auftrag an die Wäh-ler: 66.181 Stimmen für dieses Volksbegehren reichen der SPD nicht aus, um mit den Trägern zu sprechen.“


  
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