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Beiträge: Neues aus den Bezirken

geschrieben von: Redaktion am 04.11.2007, 10:43 Uhr
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Weniger Stadträte - Einheitliche Ämterstruktur

Die Industrie- und Handelkammer ist eine ehrenwerte Institution. Oft hat sie auch Recht mit ihren Vorschlägen, beispielsweise wenn es um den Erhalt des Flughafens Tempelhof geht. Dass sie sich über die Berliner Bezirke ärgert, kann man verstehen.
Neues aus den Bezirken:Aus ihrer Sicht, zu viel Kleinstaaterei und zu viel unterschiedliche Entscheidungsstränge. Das mit den Entscheidungen und der Übersichtlichkeit kann man ändern. Das geschieht auch. Die Bezirke jedoch zugunsten einer zentralen Stadtregierung abzuschaffen, ist blanker Unsinn. Dazu ist Berlin einfach zu groß. Die Bezirksgebietsreform, die 2001 aus 23 12 Bezirke machte, war im Wesentlichen ein richtiger Schritt. Der Zusammenschnitt der neuen Bezirke erfolgte jedoch rein nach politischer Interessenlage und nicht nach Sachkriterien. Die Politik ist leider selten imstande, Sachfragen in den Vordergrund zu stellen, vielmehr geht es nur um Machtansprüche. Die Chance, nach der Vereinigung, eine vernünftige geographische Neustrukturierung Berlins umzusetzen, haben die Politiker leichtfertig verspielt. Jede Reform ist halt nur so gut, so schlecht wie die Politiker sind.

Jetzt folgt eine weitere halbherzige Neustrukturierung der Bezirksverwaltungen. Die Reduzierung von 6 auf 5 Bezirksamtsmitglieder ist nun endlich beschlossene Sache. Wurde auch Zeit. Und sieh da: kein Bezirk meckert deswegen herum. Eine einheitliche Struktur der Verwaltung mit 10 Ämtern einführen zu wollen, ist kein konsequenter Schritt. Denn es besteht nach wie vor die Möglichkeit, abenteuerlicher Kombinationen. Anstatt fünf berlineinheitliche Bereiche für die fünf Bezirksamtsmitglieder zu schaffen, ist erneut dem Spiel „Wünsch Dir Was“ Tür und Tor geöffnet. Theoretisch kann man nach einer Bezirksamtsbildung einen Stadtrat mit einem Amt und einen anderen mit 3 Ämtern ausstatten. Was soll das? Die Möglichkeit, politische Hinterzimmerspielchen zu veranstalten, ist geblieben.

Immerhin taucht der Begriff LuV (Leistungs- und Verantwortungszentrum) nicht mehr auf. Dieser Begriff ersetzte einst die Bezeichnung Abteilung, setzte sich aber nicht durch. Jetzt gibt es Haupt- und Unterämter, beispielsweise das Amt Bürgerdienste und darunter das Bürgeramt. Wir unterscheiden also zwischen den Begriffen Bezirksämter, übergeordnete aber dem Bezirksamt untergeordnete Fachämter und Ämter als Untergliederung der übergeordneten Ämter. Alles klar, oder? Dazu gibt es noch Serviceeinheiten, Sonstige Organisationseinheiten und Beauftragte. Die Volkshochschulen, übrigens ein Amt des Fachamtes Bildung und Kultur, sollten nicht versäumen, Kurse für die Bevölkerung anzubieten, beispielsweise mit Titeln wie „Such das Amt!“ oder „Mensch ärgere das Amt nicht“ oder „Ämtermonopoly“ – gehe nicht über das Rathaus, sondern gleich wieder nach Hause……

Am 8. November 2007 wird es im Rathaus Schöneberg eine Konferenz aller Bezirksamtsmitglieder Berlins geben, noch also aus jedem Bezirk 6. „Wenn es um wichtige Themen für die Stadt geht, trifft man sich im Rathaus Schöneberg“, sagt Bürgermeister Ekkehard Band aus Tempelhof-Schöneberg nicht ohne stolzen Unterton. Anschließend soll es eine Pressekonferenz geben, auf der zu erfahren sein wird, was die Bürgermeister und Stadträte von der Neukonstruktion halten.

Die Verkleinerung der Bezirksämter von 6 auf 5 Mitglieder soll nach der nächsten Wahl zum Abgeordnetenhaus 2011 erfolgen. Bereits ab dem 1. Januar 2009 soll jedoch die neue Ämterstruktur greifen. Und da kann man sich wirklich nur noch fragen, ob diejenigen, die sich das ausgedacht haben, noch richtig ticken. Während der laufenden Legislaturperiode die Geschäftsverteilung der Bezirksämter zu verändern, ist Schwachsinn. Allein schon deshalb, weil diese Maßnahme erneut in den Bezirksverwaltungen eine Umzugswelle auslösen würde. Nach dem ersten Jahr der neuen Legislaturperiode sind gerade einmal (fast) alle da angekommen, wo sie hinsollen. Jetzt 2009 erneut alles umzukrempeln und dann 2011 wieder, kann nicht ernst gemeint sein. Schauen wir mal, ob doch noch jemand von den Verantwortlichen den Hebel zum Gehirneinschalten findet.

Und damit Sie, verehrte Leserrinnen und Leser den genauen Überblick über die künftige Ämterstruktur in den Bezirken haben, veröffentlichen wir nachfolgend die Pressemitteilung des Senats vom 23. Oktober 2007:

Ed Koch

„Der Senat hat auf Vorlage des Senators für Inneres und Sport, Dr. Ehrhart Körting, den Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes zur Kenntnis genommen. Die Vorlage wird dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.

Die im geltenden Bezirksverwaltungsgesetz enthaltenen Vorgaben zur Gliederung der Bezirksämter haben sich als nicht ausreichend erwiesen, um eine hinreichende Einheitlichkeit der Organisationsstruktur zu gewährleisten. In den Richtlinien der Regierungspolitik ist deshalb festgelegt, die Ämterstruktur in allen Bezirken zu vereinheitlichen. Der Rat der Bürgermeister hat dieses Anliegen aufgegriffen, eine konkrete Ämterstruktur erarbeitet und den Senat gebeten, diesen Vorschlag in eine Gesetzesinitiative zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes umzusetzen. Die Vereinheitlichung der Ämterstrukturen soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Senator Dr. Körting: ‚Die Bezirke haben selbst die Entscheidung über ihre zukünftige Struktur getroffen. Der Senat begrüßt dies und setzt den Willen der Bezirke 1 zu 1 um. Zurzeit sind die Strukturen der Bezirke unterschiedlich. Die Bürgerinnen und Bürger Berlins können sich in Zukunft darauf verlassen, dass die in einem Bezirk vorhandene Aufgabenzuordnung auch der in allen anderen Bezirken entspricht. Damit werden die Zuständigkeiten übersichtlicher und klarer.’

Gleichzeitig wird mit der Vorlage die Zahl der Bezirksstadträte von fünf auf vier reduziert. (Anm.d.Red.: Plus Bürgermeister) Das Land Berlin spart mit der Umsetzung der Regelung rund 2,42 Mio. € pro Jahr. Die Reduzierung der Zahl der Bezirksstadträte soll mit Beginn der nächsten Wahlperiode erfolgen.

Die vorgesehenen einheitlichen Strukturen sehen im Einzelnen wie folgt aus:

Das Bezirksamt gliedert sich unterhalb der Ebene der Geschäftsbereiche (Abteilungen) in die nachfolgend genannten Organisationseinheiten.

I. Fachämter:

1. „Amt für Bürgerdienste“ mit den Aufgabenstellungen:
• Bürgerämter
• Standesamt
• Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
• Wohngeld
• Wahlen

2. „Jugendamt“ mit den Aufgabenstellungen:
• Aufgaben des Jugendamtes (Fachberatung, allgemeine Förderung von jungen Menschen und ihren Familien, Familien unterstützende Hilfen, fachbereichsübergreifende Jugendhilfe)
• Kindertagesbetreuung (einschließlich Kita-Eigenbetrieb)

3. „Amt für Soziales“ mit den Aufgabenstellungen:
• Betreuungsbehörde und Soziale Dienste
• Materielle Hilfen
• Durchführung der Leistungen des kommunalen Trägers gemäß SGB II und AG-SGB II (JobCenter)

4. „Amt für Bildung und Kultur“ mit den Aufgabenstellungen:
• Volkshochschule
• Musikschule
• Bibliotheken
• Kultur
• Heimatmuseum

5. „Stadtentwicklungsamt“ mit den Aufgabenstellungen:
• Stadtplanung
• Bau- und Wohnungsaufsicht
• Vermessung (einschließlich Liegenschaftskataster und Wertermittlung)
• Denkmalschutz
• Quartiersmanagement

6. „Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt“ mit den Aufgabenstellungen:
• Tiefbau (Straßenplanung, Straßenneubau, Straßenunterhaltung, Straßenaufsicht)
• Straßenverwaltung (ohne straßenverkehrsbehördliche Aufgaben)
• Unterhaltung und Neubau von Grün- und Freiflächen einschließlich Friedhöfe und Kleingärten
• Landschaftsplanung

7. „Ordnungsamt“ mit den Aufgabenstellungen:
• Ordnung im öffentlichen Raum (einschließlich verhaltensbedingten Lärms und Parkraumbewirtschaftung und -überwachung)
• Gewerbe (Wirtschaftsordnung, einschließlich Märkten)
•Straßenverkehrsbehörde
• Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
• Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle nach § 37 Absatz 4.

8. „Gesundheitsamt“ mit den Aufgabenstellungen:
• Gesundheitsschutz und -aufsicht
• Gesundheitsschutz und -förderung für Erwachsene
• Gesundheitsschutz und -förderung für Kinder
• Spezielle gesundheitliche Hilfen für Menschen mit Behinderungen

9. „Umwelt- und Naturschutzamt“ mit den Aufgabenstellungen:
• Umweltplanung, -beratung und -information
• Umweltordnungsaufgaben (ohne verhaltensbedingten Lärm)
• Natur- und Artenschutz

10. „Schul- und Sportamt“ mit den Aufgabenstellungen:
• Schulträgerschaft
• Förderung des Sports

II. Serviceeinheiten:

1. „Serviceeinheit Finanzen“ mit den Aufgabenstellungen:
• Haushalts- und Stellenplanung und -wirtschaft
• Kassenwesen

2. „Serviceeinheit Personal“ mit den Aufgabenstellungen:
• Personalverwaltungsservice
• Personalentwicklungsservice

3. „Serviceeinheit Facility Management“ mit den Aufgabenstellungen:
• Kaufmännische und technische Immobilien- und Gebäudeverwaltung
• Hochbauservice
• Innere Dienste (Dienstpost, Vervielfältigungen, Fernmeldeangelegenheiten, Beschaffungen, Anlagenbuchhaltung)
• IT-Service.

III. Sonstige Organisationseinheiten:

1. „Rechtsamt“
2. „Steuerungsdienst“
3. „Sozialraumorientierte Planungskoordination“
4. „Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination des öffentlichen Gesundheitsdienstes“
5. „Pressestelle“
6. „Wirtschaftsförderung“ nach § 37 Absatz 3.

IV. Beauftragte:

1. „Datenschutzbeauftragte“ oder „Datenschutzbeauftragter“
2. „Behindertenbeauftragte“ oder „Behindertenbeauftragter“
3. „Integrationsbeauftragte“ oder „Integrationsbeauftragter“
4. „Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte“ oder „Frauen- und Gleichstellungsbeauftragter“
5. „EU-Beauftragte“ oder „EU-Beauftragter“
6. „Beauftragte für Partnerschaften“ oder „Beauftragter für Partnerschaften“.


  
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