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Kommunalpolitisches Lexikon

geschrieben von: Redaktion am 30.11.2008, 08:09 Uhr
paperpress562 
Im Rahmen der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik in Berlin (SGK) e. V. wurde kürzlich eine interessante Publikation veröffentlicht. Zwar nicht von „Aalräuchereien bis Zylinderstifte“, aber immerhin auch von A bis Z werden auf über 200 Seiten in der kommunalen Politik auftauchende Begriffe in lexikalischer Form erläutert, „dass man es auf dem Schreibtisch zur Hand hat oder in dem man auch während der Ausschuss-Sitzung mal eben blättern kann“ (wie es das Editorial des Vorsitzenden der SGK Berlin, Horst Porath, zum Anspruch erhebt). Das Werk wird ergänzt um eine Auswahl von Rechtsvorschriften, eine Literaturliste sowie einen Adressteil.
Im Gegensatz zum Kommunalrecht der Flächenländer, wo populäre Handbücher und diverse juristische Fachliteratur meterweise den Schrank füllen (wenn ich sie mir anschaffe), existieren in Berlin nur wenige Veröffentlichungen, die insbesondere die kommunale Politik im Fokus haben. Schon deshalb ist diese Neuerscheinung zu begrüßen. Darüber hinaus ist die Darstellung als ABC-Register durchaus als Unikat zu bezeichnen. Erfüllt es nun die selbst definierte Prätention?

Eins vorweg: Schwerwiegende Fehler sind nicht erkennbar. Alle (mir) wichtigen Stichworte werden abgehandelt. Das Buch gibt insoweit einen guten, weil annähernd vollständigen Überblick zu den Begriffen, mit denen ein „Newcomer“ in der Kommunalpolitik konfrontiert wird. Unter qualitativen und quantitativen Gesichtspunkten steckt darin allerdings auch das Problem: Es erleichtert die kommunalpolitische Rund-um-Sicht, ist für einen vertiefenden Erkenntnisgewinn eher wenig geeignet. Habe ich eine Stichworterklärung registriert, mangelt es mitunter an der Nennung weiterer bzw. fehlerfreier Quellen, die mein oberflächiges Wissen mehren könnten. Und das bezieht sich insbesondere auf die Basis der jeweiligen Texte - die richtigen Rechtsgrundlagen. Neben „groben Schnitzern“ (z. B. Erklärungen zum Schulverfassungsgesetz, das bereits 2004 außer Kraft trat) könnte des Öfteren das Fehlen wesentlicher Teilaspekte zur Verwirrung von „Greenhorns“ beitragen. Zu nennen sind exemplarisch: das individuelle Recht der Bezirksverordneten auf Akteneinsicht (vgl. § 11 Abs. 2 BezVG); das Aufhebungs- und Selbstentscheidungsrecht der BVV (vgl. § 12 Abs. 3 Satz 1 BezVG); das (aktive und passive) Kommunalwahlrecht von Personen aus EU-Mitgliedsstaaten (Artikel 28 Abs. 1 Satz 3 GG, Artikel 70 Abs. 1 Satz 3 VvB, § 22a Landeswahlgesetz); das KitaFöG als maßgebliche Grundlage für den Bezirkselternausschuss der Kindertagesstätten usw. Die weiterführende Literatur ist gleichfalls etwas knapp ausgefallen, weil viele Sektoren der Bezirksaufgaben nicht angesprochen werden.

In dem Feld der Kommunalpolitik, das mir persönlich besonders am Herzen liegt, die Jugendhilfe, ist darüber hinaus der Spannungsbogen zwischen bundes- und landesrechlichen Spezialvorschriften und den Normen des allgemeinen Bezirksverwaltungsrechts nicht durchgehend erkennbar. Die entsprechenden Erläuterungen sind nicht „aus einem Guss“, wie es so schön heißt. Liegt das an der Mitwirkung von insgesamt 14 weiteren Autorinnen und Autoren?

Ein kleinlicher Kritiker würde vielleicht als Ergebnis festhalten, dass sich die Anschaffung nicht lohne. Diesem hielte ich entgegen, dass eine lexikalische Präsentation in handlichem Umfang ohne Frage Abstriche an die Länge der Texte machen muss, um den eigenen Anspruch zu erfüllen. Berliner Kommunalpolitik „in sieben Bänden“ ist eben etwas völlig anderes als das vorliegende Werk. Ich empfehle es auch wegen der durchgehenden Verweise zwischen den Stichworten als lesenswerte Publikation für Menschen, die sich für ihren Bezirk und die Entscheidungswege seiner Gestaltung öfter interessieren als alle fünf Jahre in der Wahlkabine. Darüber hinaus bietet das Buch vielschichtige Anregungen für Mitglieder der Parteien, die mit einer Kandidatur zur BVV liebäugeln oder sie bereits realisiert haben.

Das Buch kostet 19,50 EUR zzgl. Versandkosten und kann unter vertrieb@nwmd.de bestellt werden.

Peter Ottenberg
(Leiter des Büros der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin)

Es sollten noch ein paar Namen genannt werden, die in der Berliner Kommunalpolitik nicht unbekannt sind. Die Hauptautoren sind Hans-Ulrich Oel, Norbert A. Przesang und Rainer Thamm. Weitere Autoren: Oliver Igel, Axel Seltz, Serge Embacher, Monika Buttgereit, Jutta Leder, Matthias Köhne, Horst Porath, Mark Rackles, Oliver Schworck, Michael Arndt, Erhard Kohlrausch, Andreas Böhme, Torsten Puhst, Angelika Stuke. Koordination: Joachim Fiebelkorn. Das liest sich fast wie das Who is Who der Berliner SPD-Kommunalpolitik, was ja nicht nachteilig sein muss.

Übrigens: Das kommunalpolitische Lexikon ist das erste Buch, das wir zu Besprechung zugesandt bekommen haben, dem eine Rechnung des Verlages beilag. Nun gut, die 20 Euro machen uns nicht arm, dienen sie doch letztlich einem guten Zweck.

Klaus Wowereit schreibt in seinem Vorwort (Auszug): „Die Stadt wandelt sich rasant. Bürgerschaftliches Engagement von Jung und Alt bestimmt mehr und mehr unser gesellschaftliches und kulturelles Leben. Es bereichert unser Gemeinwesen mit Elan und neuen Ideen, stärkt den Zusammenhalt und setzt vielfältige Kräfte frei.

Bürgerschaftliches Engagement bedeutet, sich als Bürgerin oder Bürger einzumischen und an der Gestaltung unseres demokratischen Gemeinwesens mitzuwirken. Beteiligen kann man sich in Parteien oder Bürgerinitiativen, als Bezirksverordneter oder Bürgerdeputierter, im Quartiersbeirat oder in einer Stadtteilgruppe, in Lokalen Bündnissen für Familien oder in einem der Nachbarschaftsheime unserer Stadt.“

Ja, unsere Stadt bietet viele Möglichkeiten. Niemand muss zu Hause sitzen und vor langer Weile ausschließlich fernsehen. Ehrenamtliche Arbeit bereichert das Leben ungemein. Meine Zweifel habe ich jedoch inzwischen an der Sinnhaftigkeit des politischen Engagements in Gremien wie der Bezirksverordnetenversammlung. Warum sagen so viele nach der Sitzung häufig „War das wieder schlimm!“ Wohl wahr, eine Bezirksverordnetenversammlung allein als Zuschauer mitzuerleben, ist sicherlich nicht vergnügungssteuerpflichtig. Es aber als Aktiver mitzumachen, erfordert gute Nerven, wofür es relativ wenig Schmerzensgeld gibt. Erstaunlich nur, dass es immer wieder so viele gibt, die da hinein wollen.

Ed Koch



  
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