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Corona Bußgeld - Was für ein Unsinn!

geschrieben von: Redaktion am 24.06.2020, 06:51 Uhr
paperpress578 
Der Senat war gestern fleißig. 20 Seiten umfasst das Protokoll der Sitzung. So sollen beispielsweise die Besoldungen in den Gesundheitsämtern verbessert werden. Erwähnt werden aber nicht die Indianer, sondern nur die Häuptlinge, also die Leiter der Gesundheitsämter. Die Besoldungsgruppe B 2 ist für sie vorgesehen, Grundgehalt rund 8.090,87 Euro. Sicherlich angemessen und nicht mehr weit entfernt vom Stadtrat mit B 4 und dessen Grundgehalt von 9.065,73 Euro. Für 1.000 Euro mehr leitet beispielsweise in Tempelhof-Schöneberg der Gesundheitsstadtrat auch noch die Ämter Jugend, Schule, Sport und Umwelt.


Umfangreich beschäftigte sich der Senat mit den Corona-Lockerungen. Es gibt jetzt nur noch zwölf statt bisher 25 Paragrafen in der Verordnung. Ab-stands- und Hygieneregeln bleiben bestehen, aber die Kontaktbeschränkungen von fünf Personen oder zwei Haushalten, entfallen. Nach wie vor muss man seine Kontaktdaten bei einem Restaurantbesuch angeben. Pflicht bleibt auch, die Mund-Nasen-Bedeckung in Busses und Bahnen, auf Flughäfen und Bahnhöfen, in Einzelhandelsgeschäfte, Gaststätten, Kinos, Theatern, Konzert- und Opernhäusern, Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen sowie in Sportanlagen oder Fitnessstudios. Ausnahmen gibt es unter anderem für Kinder unter sechs Jahren und für Menschen mit Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen.

Ob mit oder ohne Maske stehen weiterhin „Tanzlustbarkeiten, Tanzveranstaltungen, Saunen, Dampfbäder und die Erbringung sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt“ auf der Verbotsliste. Beim Telefonsex bitte nicht vergessen, nachher gründlich die Hände zu desinfizieren.

Neu im Katalog sind Bußgelder. „Ordnungswidrig im Sinne der Verordnung und des Infektionsschutzgesetzes ist es grundsätzlich, wenn die Vorgaben für das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht ein-gehalten werden. Hier kann in allen Anwendungs-bereichen ein Bußgeld zwischen 50 und 500 ¤ fällig werden, auch im ÖPNV.“ Der Chef der führenden Partei im Abgeordnetenhaus, der SPD-Fraktionsvorsitzende Raed Saleh, hatte die Marschrichtung in einem Tagesspiegel-Interview am Wochenende vorgegeben: „wer in einen Bus oder eine U-Bahn steigt und keine Maske aufsetzt, handelt verantwortungslos für sich und andere. Hartnäckige Verweigerer müssen mit Sanktionen rechnen. Das ist kein Thema für ideologische Debatten. Ich gehe davon aus, dass die Koalitionspartner dies letztlich unterstützen, vernünftige Entscheidungen zu Covid-19 haben Linke und Grüne bisher immer mitgetragen.“ Erstens, verehrter Herr Saleh, geht es bei diesem Thema ausnahmsweise nicht um Ideologie, und zweitens handelt es sich eben nicht um eine „vernünftige Entscheidung“, sondern um ausgemachten Unsinn.

Wer sich privat oder beruflich mit Erziehungsfragen beschäftigt, kennt den Grundsatz, kein Verbot aus-zusprechen, dessen Einhaltung nicht kontrolliert werden kann. Herr Saleh setzt auf Schwerpunktkontrollen der Polizei. Wer regelmäßig in Bussen und Bahnen unterwegs ist, sieht diejenigen, die keine Masken tragen, vorwiegend Jugendliche und Menschen mit ausgeprägtem Verweigerungshintergrund. Selbst wenn bei einer Schwerpunktkontrolle der Polizei ein Maskenverweigerer dingfest gemacht wird und die Feststellung der Personalien nicht zu einer anschließenden Verwüstung der Innenstadt führt, wird das Eintreiben des Bußgeldes ein schwieriger und langwieriger Verwaltungsakt, dessen Kosten die Einnahmen bei weitem übersteigen. Diese Kontrollaufgabe auch noch zusätzlich der Polizei zu übertragen, ist unverantwortlich, vor allem, wenn sie anschließend noch beweisen muss, den Nicht-maskenträger nicht diskriminiert zu haben.

Die Linke hat sich im Senat nicht durchsetzen können, obwohl von ihrer Seite der einzig vernünftige Vorschlag kam. Ihr rechtspolitischer Sprecher, Sebastian Schlüsselburg, hat in einem Interview des InfoRadio vorgeschlagen, die Beförderungsbedingungen zu ändern und die Maskenpflicht dort zu verankern. In Wien sei das bereits geschehen. Steigt jemand ohne Maske in einen Bus ein und bekommt dies der Fahrer mit, fährt er so lange nicht los, bis sich der Fahrgast entweder eine Maske aufsetzt oder aussteigt. 11,4 Millionen Fahrschein-Kontrollen fanden 2019 bei der BVG statt. Warum können die stets gut gelaunten Kontrolleure nicht auch auf die Maskenpflicht achten? Hilfreich wäre es für den reibungslosen Ablauf des ÖPNV, wenn die Kontrolleure ein paar Masken dabei hätten. In Restaurants oder Geschäften müssen auch die Inhaber auf die Maskenpflicht achten. Nur im äußersten Konfliktfall muss die Polizei einschreiten. Die Kontrollpflicht aber auf die Polizei abzuwälzen, ist nicht hinnehmbar.

Ed Koch

  
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