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So fragt man Leute aus - Das Sprachlerntagebuch

Posted by: Redaktion on Jul 28, 2013 - 12:57 PM
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Als ich das erste Mal das so genannte Sprachlerntagebuch in den Händen hielt, kannte meine Empörung darüber keine Grenzen. So fragt man Leute aus, war mein erster Gedanke. Es mag sein, dass sich inzwischen dieses Sprachlerntagebuch bewährt hat und dadurch den Kindern besser geholfen wurde, die Deutsche Sprache zu erlernen, egal, ob ihre Eltern deutsche Wurzeln haben oder Einwanderer in welcher Generation auch immer sind.

Dass Entwicklungsschritte dokumentiert werden, mag vielleicht noch einen Sinn ergeben, wozu aber die vielen Angaben, immerhin auf 15 von 116 Seiten, die teilweise sehr persönlich sind, und vor allem, die sich auch im Laufe der Zeit ändern können, aber ewig in diesem Tagesbuch festgeschrieben sein werden.

Die Frage nach dem Namen des Kindes ist nicht zu kritisieren, aber „Welche besondere Bedeutung hat dieser Name?“ Wozu ist das wichtig, wem geht das etwas außerhalb der Familien an? Die Anschrift ist sicherlich nicht geheim, wenn das Kind in einer Kita angemeldet ist, aber „Lebt Ihr Kind in einem weiteren Haushalt?“ Andere Fragen, deren Sinn, in einem Sprachlerntagebuch Erwähnung zu finden, mir nicht einleuchten (nur ein Auszug): „Mit wem lebt Ihr Kind in der Familie zusammen (auch Geschwister und/oder andere Kinder)? Welche Berufe oder Tätigkeiten erlebt Ihr Kind in Ihrer Familie? An welchen Tätigkeiten ist Ihr Kind in der Familie beteiligt? Hat Ihr Kind bestimmte Essgewohnheiten oder sind Ihnen Besonderheiten in der Ernährung wichtig? Ist Ihr Kind bereits öfter stundenweise von Ihnen getrennt gewesen? Mit wem war es zusammen? (z. B. andere Einrichtungen, Tagesmutter, Miniclub, Oma etc.) Wie verlief die Ablösung für Sie und Ihr Kind?“

Für Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache gibt es natürlich weiterführende Fragen (Auszüge): „Wie lange leben Sie in Deutschland? Die Mutter seit: Der Vater seit: Wie schätzen Sie Ihre Deutschkenntnisse ein? Hat Ihr Kind deutschsprachige Freunde oder Spielpartner?“

Und weiter: „Welche besonderen Interessen, Vorlieben, Gewohnheiten und Fähigkeiten hat Ihr Kind? Womit spielt Ihr Kind gern? Was macht Ihr Kind neugierig, wozu stellt es Fragen? Wo spielt Ihr Kind gern? Womit beschäftigt sich Ihr Kind über einen bestimmten Zeitraum? Spricht Ihr Kind beim Spielen? Welche Sprache(n) benutzt Ihr Kind dabei?“ Das alles wird aufgeschrieben und dient dann wozu? Hat eine Kita-Erzieherin die Zeit, sich derart intensiv mit einem Kind zu beschäftigen? Schaut die Erzieherin in das Tagebuch, bevor sie sich dem Kind in der Gruppe zuwendet?

„In welchen Situationen fühlt sich Ihr Kind besonders wohl? Wie zeigt Ihr Kind seine Gefühle (Freude, Glück, Trauer, Wut, Angst, Empörung)? Wovor hat Ihr Kind Angst? Wie reagiert Ihr Kind auf ein „Nein“ von Ihnen? Wie bringt Ihr Kind seine Bedürfnisse, Interessen und Ansprüche zum Ausdruck? Wie verhält sich Ihr Kind in neuen/ungewohnten Situationen (z. B.: abwartend, beobachtend, spontan darauf zugehend, impulsiv)? Freut sich Ihr Kind über Kontakte mit anderen Kindern? Mit wem spielt Ihr Kind gern (in der Nachbarschaft, in der Familie)? Wie verhält sich Ihr Kind im Umgang mit anderen Kindern? Welche Feste (religiöser, kultureller oder sonstiger Art) feiern Sie mit Ihrer Familie? (Sportverein, Kulturverein, Nachbarschaft, Gruppen)? Gibt es besondere Erlebnisse und Ereignisse, die für das Leben in Ihrer Familie bedeutend waren und sind
(z. B. Geburt eines Kindes, Umzug, Trennung, Migration)? Welche Kontakte sind über Ihre Familie hinaus sonst noch wichtig für Ihr Kind?“

Wie gesagt, das sind nur Auszüge. Auch wenn dieser Vergleich natürlich hinkt und sogar ziemlich unverschämt ist, aber in meiner Stasi-Akte fand ich weit weniger Angaben dieser Art und Ausführlichkeit, obwohl sie ansonsten sehr ordentlich geführt war.

Susanne Graf und Martin Delius von der Piraten-Partei haben eine Kleine Anfrage zum Datenschutz des Sprachlerntagebuchs gestellt. Hier die Fragen und die Antwort der zuständigen Senatsverwaltung dazu:

„1. Im Tagesspiegel vom 11.04.2013 ist zu lesen, Senatorin Frau Sandra Scheeres habe sich mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin, Herrn Alexander Dix, in der Frage der rechtssicheren Weitergabe der Sprachlerntagebücher von der Kita an die Schule geeinigt. Demnach sollen Eltern eine Widerspruchsfrist erhalten, innerhalb der sie die Weitergabe untersagen können. Voraussetzung sei, dass Eltern zum Kitaeintritt des Kindes und zum Ende der Kitazeit darauf hingewiesen werden. Entspricht diese Berichterstattung der Tatsache?

2. Wenn nein, was war das Ergebnis des Gesprächs?

3. Wenn ja, ab wann soll die Neuregelung in Kraft treten?

4. Wenn ja, welche Gesetze, welche Verordnungen oder Regelungen müssen hierfür geändert werden und bis wann soll das geschehen?

5. Wenn ja, was konkret heißt, dass Erziehungsberechtigte “darauf hingewiesen werden”?

6. Wenn ja, wie stellt der Senat praktisch sicher, dass alle Erziehungsberechtigten gemäß § 6, Abs. 3, Satz 3 BlnDSG ihre Einwilligung verweigern können?

7. Wenn ja, wie stellt der Senat sicher, dass gemäß § 5, Abs. 5, Satz 2 BlnDSG Erziehungsberechtigte hinreichend über die Bedeutung und die Konsequenzen eines Widerrufs aufgeklärt werden und für sie und für das Kind keine Nachteile entstehen?

8. Wenn ja, soll der Widerspruch zusammen mit anderen Erklärungen abgegeben werden?

Antwort Zu 1 bis 8: Ziel der Senatsverwaltung ist es, die Übergänge von der vorschulischen Bildung in der Kindertagesförderung zur Grundschule so förderlich wie möglich zu gestalten. Um von Beginn des ersten Grundschuljahres eine optimale Bildungsplanung jedes Kindes von Anfang an zu gewährleisten, soll die Lerndokumentation als Teil des Sprachlerntagebuches an die Grundschule weitergegeben werden. Sie enthält Angaben über grundlegende, insbesondere für die Sprachentwicklung bedeutsame Kompetenzen, die in einem nachvollziehbaren zeitlichen Entwicklungsverlauf abgebildet werden sollen. Auch wenn diese Dokumentation weitergehende besondere persönliche Daten, beispielsweise zur Familiensituation, nicht enthält,(Wie bitte? Anm.d.Red.) bedarf es für die Weitergabe an die Schulen einer aktiven Mitwirkung der Eltern, da ansonsten eine Übermittlungsbefugnis nicht besteht. Die Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft und der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit haben eine Form der rechtssicheren Weitergabe der Lerndokumentation erörtert, deren genaue Ausgestaltung derzeit erarbeitet wird.“

Hätte es dieses Lerntagebuch schon gegeben, als mein Sohn in der Kita war, hätte ich darauf bestanden, es jedes Mal, wenn ich ihn abhole, mitnehmen zu dürfen und es nicht in der Kita, für jeden zugänglich zurückzulassen. Beim Übergang zur Grundschule hätte ich die 15 Ausfrageseiten bis auf den Namen meines Sohnes herausgerissen.

Ed Koch

  
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