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geschrieben von: Redaktion am 07.01.2008, 07:59 Uhr
paperpress552
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Lieber Herr Koch,
in Ihrem Artikel vom heutigen Tag zum Thema Jugendkriminalität schreiben Sie: „Die Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre halte ich für unerlässlich. Darüber redet aber niemand im Augenblick.“ Das ist so nicht richtig. Bereits seit längerer Zeit gibt es in der Abgeordnetenhausfraktion der Berliner FDP Bestrebungen zur Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre. Da es in einer demokratischen und liberalen Partei naturgemäß keine 100%igen Mehrheiten gibt, stellte jemand im Landesausschuss der FDP Berlin am 20.11.2007 den Antrag, diese Bestrebungen nicht weiter zu verfolgen. In der Diskussion konnte unter anderem ich aus meiner Erfahrung als Jugendschöffe (1996-2000) berichten, dass man beim Jugendgericht viel zu oft fertig ausgebildete Jungkriminelle vor die Schranken bekommt, die schon lange vor ihrem 14. Geburtstag unter dem Schutz ihrer faktischen Immunität alles ausprobiert haben, was der Gesellschaft keine Freude bereitet.
Der Antrag fand dann keine Mehrheit, was implizit bedeutet, die Berliner FDP hat die Forderung nach Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters bereits auf Ihrer Landesausschusssitzung vom 20.11.2007 letztlich zu der ihren gemacht.
Falls es etwas aktueller sein darf, aus der Presseerklärung von Sebastian Kluckert, justizpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, vom 03.01.2008:
„Eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters auf 12 Jahre darf nicht kategorisch ausgeschlossen werden. Wir müssen darüber diskutieren, ob die im Jugendgerichtsgesetz vorgesehenen Erziehungsmaßregeln, z. B. gemeinnützige Arbeit, auch gegenüber 12- und 13jährigen Straftätern zur Anwendung gebracht und durchgesetzt werden sollten. Zwar gibt es dazu auch Alternativen außerhalb des Strafrechts über Jugendämter und Familiengerichte. Diese Institutionen haben in der Vergangenheit aber bei der Kriminalitätsbekämpfung versagt. Sollten Jugendämter und Familiengerichte die Kriminalitätsbekämpfung weiterhin vernachlässigen, ist es nur konsequent, die Staatsanwaltschaften und Jugendgerichte einzuschalten, um 12- und 13jährigen Tätern ihre Grenzen zu zeigen.
Ebenso ist die Forderung richtig, nur noch in ganz wenigen Ausnahmefällen Jugendstrafrecht auf Heranwachsende anzuwenden. Wer volljährig ist, muss grundsätzlich die volle Härte des Strafgesetzes spüren und für seine Taten zur Verantwortung gezogen werden.“
Ich gestehe aber gerne zu, dass diese Positionen der Berliner FDP bisher zu wenig mediale Beachtung gefunden haben. Es gibt eben in dieser Stadt den einen oder anderen Journalisten, der lieber über Interna und Döntjes der Berliner FDP schreibt und Zensuren zu ihren innerparteilichen Willensbildungsprozessen erteilt, anstatt über die Sachpolitik einer im Berliner Parlament vertretenen Partei zu berichten.
Letztlich, über Roland Koch und die CDU braucht man sich keine zu großen Sorgen zu machen, einen Tag nach der Landtagswahl in Hessen wird dort wieder Ruhe einkehren und die CDU zu ihrer Dauerfunktion zurückkehren und bürgerliche Wählerstimmen in linke Politik umwälzen.
Herzliche Grüße von
Holger Krestel,
Bezirksverbandsvorsitzender der FDP Tempelhof-Schöneberg
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