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Das geht gar nicht - Und zwar gleich dreimal nicht

geschrieben von: Redaktion am 25.02.2021, 07:31 Uhr
paperpress586 
Als gäbe es keine anderen Probleme, beschäftigt sich seit Wochen das „Leitmedium“ der Stadt, Der Tagesspiegel, mit Immobiliengeschäften von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Das geht gar nicht I

Jens Spahn will nicht, dass in der Öffentlichkeit darüber diskutiert wird, wie hoch der Preis für ein Grundstück in Dahlem ist, das er gemeinsam mit seinem Ehepartner gekauft hat. Angeblich handelt es sich um mehrere Millionen Euro. Spahn besteht darauf, dass es sich um eine „Privatangelegenheit“ handelt. Der Tagesspiegel wollte es dennoch wissen und wandte sich an das Grundbuchamt. Dieses teilte bereitwillig die Kaufsumme mit.

Dann gibt es offenbar noch eine zweite Geschichte, über die Der Tagesspiegel berichtete. Spahn soll eine Wohnung vom früheren Pharma-Manager Markus Leyck Dieken gekauft haben. Spahn holte diesen später „an die Spitze der mehrheitlich bundeseigenen Gematik GmbH. Die Gematik soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranbringen.“ Der Tagesspiegel verweist heute darauf, dass „Das Bekanntwerden des Deals dem Minister die Kritik aller vier Oppositionsfraktionen im Bundestag ein-brachte.“ Das erweckt den Anschein, Job gegen Wohnungskauf. Wenn nachgewiesen werden kann, dass der Kauf unverhältnismäßig günstig war, kann dieser Eindruck entstehen. Dafür gibt es aber offen-bar keine Beweise. Und so lange kann auch ein Bundesminister so viele Grundstücke und Wohnun-gen kaufen, wie er will. Ihm das vorzuwerfen, geht gar nicht.

Das geht gar nicht II

Anstatt die Sache auf sich beruhen zu lassen, denn nichts ist älter als die Zeitung von gestern, holte Spahn zum Gegenschlag aus. Seine Anwälte forderten die Herausgabe des gesamten Schriftverkehrs mit dem Tagesspiegel sowie „sämtliche etwaige weitere Presseschreiben“ mit den dazugehörigen amtlichen Antwortschreiben. Darüber hinaus hatten Spahns Anwälte vom Grundbuchamt verlangt, Namen und Anfragen unter anderem von Journalisten von Spiegel, Bild, Stern und Tagesspiegel herauszugeben. Journalistenorganisationen kritisierten daraufhin Spahn für seinen Umgang mit Pressevertretern, die zu seinen privaten Immobiliengeschäften recherchierten. Im Regelfall stehen die Namen der Journalisten unter ihren Artikeln. Wenn Behauptungen von Journalisten falsch sind, kann man sie verklagen. Von einem Amt jedoch zu verlangen, die Namen der Journalisten herauszugeben, die recherchiert haben, geht gar nicht. Spahn hingegen beharrt darauf, von seinem Recht Gebrauch gemacht zu haben, zu erfahren, „welche Dritte mit welcher Begründung“ Einsicht in das Grundbuch genommen hätten. Dieses Recht stehe Spahn als Eigentümer zu, und darin liege auch kein Eingriff in die Pressefreiheit. Diese Auffassung dürfte rechtlich auf wackeligen Füßen stehen.

Das geht gar nicht III

Man glaubt es kaum, aber das Grundbuchamt ist dem Ansinnen von Spahn gefolgt und hat offenbar die Namen herausgegeben. Einem Schreiben des Amtsgerichts zufolge, das dem Tagesspiegel vor-liegt, übersandte das Gericht „Kopien der E-Mailanfragen des Reportes der ,Bild‘-Zeitung (…), das Einsichtsgesuch des Journalisten des ,Business Insider Deutschland GmbH‘ (…) des Korrespondenten der Zeitung ,Der Tagesspiegel‘“ an den Minister und seine Anwälte.

Bereits im Dezember hatte sich Spahn an das Grundbuchamt mit der Bitte gewandt, Anfragen von Journalisten herauszugeben. Dem wurde entsprochen. „Die beigefügten Kopien enthalten alle bis zum heutigen Tag eingegangenen Anfragen von Pressevertretern nebst Antwortschreiben“, heißt es in einer … Mitteilung des Gerichts vom 22. Januar 2021 an Spahns Anwaltsbüro. Ausdrücklich benannt wird die Korrespondenz mit „Stern“, „Tagesspiegel“ und „Spiegel“.

Als Mitglied der Bundesregierung, das wie kein an-derer Ressortchef wegen der Corona-Pandemie im Fokus der Öffentlichkeit stehe, müsse Spahn sich Recherchen von Medien gefallen lassen. Die Bundesvorsitzende der Deutschen Journalistinnen- und Journalistenunion Tina Groll findet es „verstörend“, dass Spahn offenbar Pressevertreter ausforschen ließ. „Ein Bundesminister sollte die Pressefreiheit und die Aufgabe der Presse, kritisch zu berichten, respektieren und achten.“ Quelle: Der Tagesspiegel

Es gibt eine alte Weisheit: Wer laut schreit, hat Unrecht. Was interessieren uns die Immobiliengeschäfte des Jens Spahn solange sie nicht unrechtmäßig sind? Dass Spahn aber fordert, die Namen von Journalisten, die recherchieren, herauszugeben, ist inakzeptabel. Und dass ein Amt dem Ansinnen nachkommt, ist ungeheuerlich. Was für eine Lock-down Story zwischen Testen und Impfen.

Ed Koch

  
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