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Zusatzzahlungen für Kitas

geschrieben von: Redaktion am 23.10.2019, 07:35 Uhr
paperpress570 
Es ist fast wie bei einer Flugreise. Der Ticketpreis ist billig und alle Zusatzleistungen sind extra zu bezahlen. In Berlin wurden Kita- und Hortgebühren abge-schafft, für den Schulbesuch muss man ohnehin nichts bezahlen und studieren kann man auch kos-tenlos. Fehlt nur noch, dass wir den müden Studen-ten das Taxi in die Uni erstatten. Ach ja, der ÖPNV ist für Schüler auch kostenfrei. Ein wahres Schlaraf-fenland. So werden zwar die Reichen, die auch von den Annehmlichkeiten sozialdemokratischer Wohltaten profitieren, immer reicher, aber wenigstens werden die Armen nicht ärmer.


Es wurde mal wieder geklagt, von einem privaten Kita-Träger, der „hohe Extra-Zahlungen“ der Eltern durchsetzen wollte. Er wandte sich gleich an ganz oben und legte Verfassungsbeschwerde ein. Ein dummer Fehler, denn der Verfassungsgerichtshof Berlin hat die Beschwerden als unzulässig zurück-gewiesen. Begründet wurde die Entscheidung damit, „dass der Kläger vorher nicht den regulären Rechtsweg ausgeschöpft hat“ beziehungsweise nicht „beschwerdebefugt“ ist. Pech gehabt.

Sandra Scheeres (SPD), Senatorin für Bildung, Jugend und Familie ist sehr erfreut über die Ent-scheidung und sagt: „Öffentlich finanzierte Kitas dürfen keine exklusiven Clubs sein. Sie sollen allen Kindern offenstehen. Die Regelung mit einer Melde-pflicht für Zuzahlungen und einer Obergrenze von 90 Euro hat sich in der Praxis bereits bewährt. Sie stellt sicher, dass Eltern mit geringerem Einkommen bei der Platzsuche nicht unter Druck gesetzt oder be-nachteiligt werden.“

Die zum 1. September 2018 in Kraft getretene Zu-zahlungsregelung gilt für alle öffentlich finanzierten Kitas in Berlin. Sie legt fest, dass Träger für zusätz-liche Angebote im Kita-Alltag maximal 90 Euro pro Kind und Monat von den Eltern verlangen dürfen. Zugleich wurde ein Meldeverfahren für Zuzahlungen eingeführt. Dabei müssen die Träger anzeigen, für welche Leistungen sie extra Zahlungen erheben.

Die möglichen Extraleistungen, die durch einen Zu-schuss möglich werden, müssen jedoch bestimmten Anforderungen genügen: Die Obergrenze beträgt 90 Euro pro Monat. Die Angebote müssen monatlich kündbar sein. Unterhalb von 60 Euro können meh-rere Leistungen gebündelt werden. Zwischen 60 und 90 Euro müssen Sie alle Leistungen einzeln auswäh-len können. Quelle: kita.de

Wie Senatorin Scheeres betont, wurden die mit der Neuregelung verbundenen Ziele erreicht: „Die Re-gelung ist sozial gerecht, stärkt die Rechte von El-tern und stellt Transparenz in einem zuvor ungere-gelten Bereich her. Berlin finanziert gebührenfreie Kitas. Hohe Zuzahlungen stehen hierzu in einem klaren Widerspruch.“

Außer acht Kita-Trägern sind zwischenzeitlich alle Träger der Anzeigepflicht nachgekommen. Anfängli-che Probleme konnten sich in den meisten Fällen durch Beratung lösen lassen. Zu den acht fehlenden Trägern zählt einer der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof. In sieben Fällen läuft ein Vertragsverletzungsverfahren. Einmal wurde die Schiedsstelle wegen der fehlenden Anzeige angeru-fen.

Aus den Registrierungen ergibt sich folgendes Bild: In insgesamt 1.934 Einrichtungen und damit in 74 Prozent der Berliner Kitas werden Zuzahlungen er-hoben. Die häufigsten Zuzahlungen betreffen Vesper (in 54 Prozent der Einrichtungen) und Frühstück (52 Prozent) mit durchschnittlichen Kosten von 9,40 Euro (Vesper) und 12,50 Euro (Frühstück). Es folgen „ergänzende pädagogische Angebote“ (24 Prozent – im Schnitt 15,60 Euro) sowie „sonstige Angebote im Bereich Verpflegung, wie zum Beispiel für Bio-Essen“ (23 Prozent – im Schnitt 15 Euro). Weitere Angebote sind beispielsweise zusätzliches Personal oder Leistungen im Bereich Sprache/Bilingualität. Damit beweisen die Träger, dass innerhalb der Obergrenzen ein vielfältiges Angebot mit verschie-denen Konzepten möglich ist. Quelle: Senatsverwaltung Bil-dung, Jugend und Familie

Für die Verpflegung in der Kita müssen die Eltern ohnehin einen Beitrag bezahlen, der liegt gegenwär-tig bei 23 Euro monatlich. Und für besondere Leis-tungen nochmal extra. Vesper und Frühstück schei-nen nicht enthalten zu sein, denn diese tauchen bei den Zusatzkosten auf. Bei einer Kita mit rund 100 Kindern und darüber hinaus, ist der Aufwand des Kassierens der Extrazahlungen und Abrechnungen sicherlich sehr hoch. Es gibt also keine kostenfreie Kita, sondern lediglich eine beitragsfreie. Die Eltern sollten sich vorher genau darüber informieren, wel-che Ex-trazahlungen in der Kita verlangt werden.

Wichtig zu wissen ist, dass der Abschluss eines Be-treuungsvertrags nicht von Zuzahlungen abhängig gemacht werden darf. Jeder Träger ist verpflichtet, den Eltern auf Wunsch, einen Platz anzubieten, für den keine Zuzahlungen entstehen. Eine Zuzahlungs-vereinbarung muss jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden können. Die Kündigung durch die Eltern darf nicht zu einer Kündigung des Betreuungsvertrags durch den Träger führen. Für Eltern-Initiativ-Kindertagesstätten gelten andere Regeln, wobei auch hier, aktuelle Wortschöpfung, der 90-Euro-Deckel gilt, offiziell.

Ed Koch

  
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