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Fall Säntisstraße: Warum das Bezirksamt nicht tätig wurde

geschrieben von: Redaktion am 22.09.2013, 16:23 Uhr
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Wenn ein Fraktionsvorsitzender der Grünen eine Mündliche Anfrage an ein Grünes Bezirksamtsmitglied stellt, dann ist Vorsicht geboten. Denn, es kann nur um eine bestellte Rechtfertigung gehen. So fragte Jörn Oltmann Stadtentwicklungsdezernentin Dr. Sibyll Klotz: Zu 1. Wie bewertet das Bezirksamt die Aussage in der Berliner Woche vom 02.09.2013, wonach der Einwohnerantrag nicht umgesetzt und der BVV-Beschluss vom Bezirksamt ignoriert wird?

Dr. Klotz: Das Bezirksamt hat jeden Punkt des Einwohnerantrages detailliert geprüft und setzt im rechtlich zulässigen Rahmen und mit den ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten die Anliegen des von der BVV beschlossenen Einwohnerantrages auch um. Das Ergebnis ist der Mitteilung zur Kenntnisnahme zu entnehmen, die vom Bezirksamt auch inhaltlich beschlossen wurde.

Das vom „Grüner Säntispark e.V.“ in Auftrag gegebene Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. vom 22.05.2013 wurde den zuständigen Behörden (Eisenbahnbundesamt als zuständiger Fachbehörde und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz als Landeseisenbahnbehörde) zur Prüfung zugeleitet. Damit lag bereits ein exter-nes Gutachten vor. Die Beauftragung eines weiteren externen Gutachtens wurde als nicht erforderlich angesehen. Zumal durch die durchgeführten Amtsermittlungen umfassende historische, planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Erkenntnisse vorhanden sind. Diese sind immer in die Entscheidungen des Bezirksamts eingeflossen.

Die Antworten des Eisenbahnbundesamtes und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz bestätigen die bisherige Position, dass die Kolonie sich nicht auf planfestgestelltem und damit der bezirklichen Planungshoheit entzogenem Eisenbahnbetriebsgelände befindet. Dies ist die Position, die sowohl die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als auch das Eisenbahnbundesamt in den letzten Jahren immer wieder – und auch jetzt erneut - vertreten haben, so dass keine Notwendigkeit für die Aufnahme von Gesprächen gesehen wurde.

Alle rechtlich zulässigen und tatsächlich vorhandenen Möglichkeiten, die Kolonie Säntisstraße zu erhalten und eine Bebauung durch Logistikunternehmen zu verhindern, sind genutzt worden. Die Aufstellung eines Bebauungsplans gehört jedoch nicht zu diesen Möglichkeiten, da hierfür die vorherige Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich wäre. Diese ist in mehreren Schrei-ben durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt abgelehnt worden. Würde das Bezirksamt dennoch einen Bebauungsplan aufstellen, würde das Bezirksamt rechtswidrig handeln.

Das Bezirksamt hat aber die Möglichkeit genutzt, den Investor, Vertreter der Kleingärtner/innen und der Anwohner/innen zu einem Gespräch einzuladen, um auf dem Verhandlungswege eine Lösung zu finden. Dabei wird nicht die gesamte Fläche der Kolonie zu erhalten sein. Ziel ist es aber, die Bebauung mit Logistikunternehmen so gering wie möglich zu halten und dabei auf die Verträglichkeit mit der umgebenden Wohnbebauung zu achten.

Zu 2. Wie bewertet das Bezirksamt die von BV Rimmler in dem genannten Artikel gemachte Äußerung zur Einschaltung der Bezirksaufsicht unter dem Aspekt, dass die dafür zu-ständige Abteilung I der Senatsverwaltung für Inneres in den Verantwortungsbereich eines Staatssekretärs fällt, der zuvor verantwortlicher Baustadtrat in Tempelhof-Schöneberg war?

Dr. Klotz: Das Bezirksamt geht davon aus, dass die Bezirksaufsicht an sie herangetragende Anliegen neutral und unter Würdigung aller Fakten prüft und Interessenkonflikte vermeidet.

Zu Zusatzfrage 1: Teilt das Bezirksamt meine Auffassung, dass in der Auseinandersetzung um die Kleingartenkolonie Säntisstraße die immer wieder dargestellte falsche Erwartung mit der planungsrechtlichen Zuständigkeit des Eisenbahnbundesamtes würden die Kleingärten dauerhaft zu sichern sein, mehr Schaden als Nutzen angerichtet wurde?

Dr. Klotz: Eine planungsrechtliche Zuständigkeit des Eisenbahnbundesamtes hätte sicherlich einen Aufschub der Bebauung dieses Gewerbegebietes bedeutet. Es ist aber mit Sicherheit davon auszugehen, dass der Investor einen Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken nach § 23 AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz) gestellt hätte. Während der Bearbeitung dieses Antrages hätten die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner vermutlich auf dem Gelände verbleiben können. Nach erfolgter Freistellung wären wir jedoch wieder an dem Punkt angelangt, an dem wir bereits stehen. Ob es auf Seiten des Eigentümers dann noch die Bereitschaft gegeben hätte, die Logistiknutzung deutlich zu reduzieren und einen Teil weiter durch Kleingärtner nutzen zu lassen, darf zumindest bezweifelt werden.

Zu Zusatzfrage 2: Teilt das Bezirksamt meine Auffassung, dass nur über dem Verhandlungsweg – und nicht über den Weg der Provokation und falschen Erwartung – die Grundlagen für eine Kompromisslösung gelegt wurden, die zumindest einen Teil der Kleingärten sichern?

Dr. Klotz: Das Bezirksamt teilt diese Auffassung und ist daher in Gesprächen mit dem Investor und Vertretern der Kleingärtner/innen und Anwohner/innen. Ziel dieser Verhandlungen ist eine Drittelung des Grundstücks. Auf einem Drittel möchte der Investor sein Logistikzentrum betreiben, ein zweites Drittel soll für nicht wesentlich störendes Gewerbe mit wenig Immissionen zur Verfügung gestellt werden und das dritte Drittel soll den Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern weiterhin zur Pacht angeboten werden.

Das Bezirksamt hat die Beteiligten aufgefordert, diesen Kompromiss in einer Absichtserklärung zu formulieren und unterstützt sie auch bei der Erarbeitung. Inhaltlich sollen die drei Teilräume gegeneinander abgegrenzt sowie die beabsichtigten Nutzungen einschließlich des Zeitplans zur Umsetzung genauer definiert werden.

Wirklich vertraglich umgesetzt werden kann die Absichtserklärung aber nur, wenn alle Beteiligten, insbesondere die Kleingärtner/innen und der Investor, diesen Kompromiss mittragen. Deshalb beobachtet das Bezirksamt mit Sorge, dass öffentlich immer noch unrealistische Erwartungen geschürt werden. Einer Lösung auf dem Verhandlungswege ist das sicherlich nicht dienlich.

Anmerkungen…

…gäbe es viele zu diesem grünen Frage-Antwort-Spiel. Diejenigen, die die Materie kennen, werden nur mit dem Kopf schütteln. Fast möchte man es Andrea Nahles gleichtun und das berühmte Pippi Langstrumpf-Lied anstimmen. Die Grünen basteln sich mal wieder eine Welt, wie sie ihnen gefällt.

  
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